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Kündigung & Fristen: Die 3-Wochen-Frist und typische Fehler

Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis. Was viele nicht wissen: Nach Erhalt der Kündigung läuft sofort eine strenge gesetzliche Frist. Wer sie verpasst, verliert in der Regel jeden Anspruch – unabhängig davon ob die Kündigung rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Die 3-Wochen-Frist

Nach § 4 KSchG haben Arbeitnehmer genau drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens – also dem Zeitpunkt, zu dem das Schreiben in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist, z.B. im Briefkasten liegt. Nicht maßgeblich ist, wann das Schreiben tatsächlich gelesen wird.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie formell oder inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Typische Fehler nach einer Kündigung

In der Praxis begegnen uns immer wieder die gleichen Fehler: Arbeitnehmer warten zunächst ab in der Hoffnung, die Sache kläre sich von selbst. Andere verhandeln direkt mit dem Arbeitgeber und verlieren dabei wertvolle Zeit. Wieder andere sind der Meinung, die Kündigung sei so offensichtlich unwirksam dass keine Klage nötig sei. All das kann zum Fristversäumnis führen – mit weitreichenden Konsequenzen.

Achtung: Kündigung im Schriftsatz

Eine Kündigung muss nicht zwingend als separates Schreiben zugehen. Nach der Rechtsprechung des BAG kann eine Kündigung auch in einem Anwaltsschriftsatz enthalten sein – etwa in einem Schreiben das im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits übermittelt wird. Arbeitnehmer sollten daher auch anwaltliche Korrespondenz des Arbeitgebers sorgfältig prüfen, da die 3-Wochen-Frist auch in diesem Fall mit Zugang des Schriftsatzes beginnt.

Was tun nach einer Kündigung?

Lassen Sie die Kündigung umgehend anwaltlich prüfen – idealerweise innerhalb der ersten Tage nach Zugang. Nur so bleibt ausreichend Zeit für eine fundierte Einschätzung und die fristgerechte Einreichung der Klage. Auch wenn zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, sollte die Klagefrist im Blick behalten werden.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Handeln Sie schnell – die Frist läuft.