Rechtsanwalt Bastian Neumann

Bastian Neumann

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München


Ich bin auf Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht spezialisiert und vertrete Mandantinnen und Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht – außergerichtlich, in Verhandlungen und vor Gericht. Sorgfalt, Präzision und Verlässlichkeit prägen meine Arbeit – Werte, mit denen ich in einer Handwerkerfamilie aufgewachsen bin.

Nach Studium und Referendariat in München war ich zunächst in der gewerkschaftlichen Rechtsberatung tätig. Seit 2018 arbeite ich als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, zunächst angestellt und seit 2023 in eigener Kanzlei. Von 2019 bis 2022 war ich ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München. Darüber hinaus engagiere ich mich ehrenamtlich als Mitglied eines Meisterprüfungsausschusses der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Diese Stationen haben meinen Blick geschärft. Für Konflikte. Für Risiken. Für Spielräume. Und für den Punkt, an dem man aufhört zu reden und anfängt, Interessen durchzusetzen.

Schwerpunkte:
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten im Betriebsverfassungsrecht
  • Rechtliche und strategische Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Beratung und Vertretung in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
  • Referent für Betriebsratsschulungen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

Mein Anspruch ist eine klare und durchsetzungsstarke Vertretung – mit juristischer Präzision, handwerklicher Sorgfalt und strategischer Konsequenz.

INDIVIDUALARBEITSRECHT

Vertretung bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis – außergerichtlich, in Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT

Beratung und Vertretung im Betriebsverfassungsrecht, insbesondere bei Interessenausgleich, Sozialplan und Einigungsstellenverfahren.

REFERENTENTÄTIGKEIT

Schulungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte – praxisnah, verständlich und auf konkrete betriebliche Situationen zugeschnitten.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE


Individuelles Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutz: Prüfung der Wirksamkeit, Wahrung der Fristen und Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Aufhebungsvertrag & Abfindung: rechtliche Bewertung, Entwicklung einer klaren Verhandlungsstrategie und Begleitung bis zum belastbaren Ergebnis
  • Abmahnung & Vertragsfragen: rechtliche Einordnung, Entwicklung von Handlungsoptionen und Vertretung im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Arbeitszeugnis & Ansprüche: Durchsetzung von Zeugnisberichtigungen sowie von Vergütungs-, Urlaubs- und sonstigen Ansprüchen
Kollektives Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht: Beratung und Vertretung bei Beteiligungsrechten, Mitbestimmung und betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren
  • Interessenausgleich & Sozialplan: rechtliche und strategische Begleitung bei Betriebsänderungen sowie Vertretung in Verhandlungen
  • Einigungsstelle: Vorbereitung, strategische Begleitung und Vertretung im Einigungsstellenverfahren
  • Umstrukturierung & Betriebsänderung: rechtliche Einordnung der Maßnahmen und Unterstützung bei der Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte
Schnittstellen & Schutzrechte
  • Sozialrechtliche Folgen: Beratung zu Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, Anschlussansprüchen und sozialrechtlichen Übergängen
  • Erkrankung & Leistungsbezug: Beratung zu Entgeltfortzahlung, Krankengeld und den arbeitsrechtlichen Folgen längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Sonderkündigungsschutz: Beratung und Vertretung von Betriebsratsmitgliedern, schwerbehinderten Menschen und weiteren besonders geschützten Personengruppen
  • Mutterschutz & Elternzeit: Beratung und Vertretung bei Schutzrechten, Kündigungsschutz, Elternzeit, Teilzeit und Rückkehr in das Arbeitsverhältnis

HÄUFIGE FRAGEN


Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitsrecht.

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens und ist wesentlich für das Vorgehen gegen die Kündigung – wird sie versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, unabhängig davon ob sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Handeln Sie daher schnell und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen.

Die Kosten richten sich nach dem sog. Streitwert, der beim Arbeitsgericht für eine Kündigung in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt wird. Bei einem Gehalt von 3.000 € brutto können Sie je nach Verfahrensverlauf grob mit rund 1.800 € bis 2.500 € rechnen. Dabei trägt im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig vollständig. Sprechen Sie uns gerne auf die genauen Kosten in Ihrem Fall an.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht automatisch. Eine Abfindung entsteht typischerweise durch Verhandlung – entweder im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags oder als Ergebnis von Vergleichsverhandlungen im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens. Die Höhe hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Alter und der rechtlichen Stärke der Kündigung ab. Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – je nach konkretem Fall aber deutlich mehr oder weniger.

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge eines konkreten Fehlverhaltens mit der Androhung, dass bei Wiederholung eine Kündigung droht. Sie ist kein Kündigungsgrund an sich, bereitet aber eine spätere verhaltensbedingte Kündigung rechtlich vor. Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Beide können rechtlich angreifbar sein – ob und wie auf eine Abmahnung reagiert werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Inhalt und das weitere Vorgehen sollten daher sorgfältig geprüft werden.

Der Betriebsrat hat in vielen betrieblichen Angelegenheiten echte Mitbestimmungsrechte, ohne deren Beachtung der Arbeitgeber nicht handeln darf. Das gilt z. B. bei Arbeitszeiten, Urlaubsgrundsätzen, Lohngestaltung, technischen Überwachungsmaßnahmen und Sozialeinrichtungen. Daneben gibt es Mitwirkungs- und Informationsrechte, z. B. bei Kündigungen oder Betriebsänderungen. Die genaue Abgrenzung ist komplex – als Berater und Schulungsreferent für Betriebsräte bringe ich in diesen Themen sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen mit.

Grundsätzlich ja – aber mit wichtigen Einschränkungen. Die meisten Versicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsabschluss. Das bedeutet: Wer erst nach einer Kündigung eine Versicherung abschließt, ist nicht gedeckt. Achten Sie außerdem auf den genauen Leistungsumfang: Nicht alle Tarife decken alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ab. Im Streitfall empfiehlt sich eine frühzeitige Deckungsanfrage beim Versicherer.

Sie haben weitere Fragen? Ich berate Sie gerne persönlich.