Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht – worauf Sie achten sollten
Eine Rechtsschutzversicherung kann im Arbeitsrecht ein wertvolles Instrument sein – vorausgesetzt, sie wurde zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen und deckt tatsächlich den relevanten Streitfall ab. In der Praxis zeigt sich, dass viele Arbeitnehmer erst nach einer Kündigung über eine Versicherung nachdenken – und dann feststellen, dass sie nicht gedeckt sind.
Wartezeit: Der entscheidende Faktor
Die meisten Tarife sehen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss vor. Wer also erst nach Erhalt der Kündigung eine Police abschließt, kann für diesen Fall keine Deckung erwarten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses – nicht der Zeitpunkt des Rechtsstreits.
Was wird gedeckt – und was nicht?
Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt automatisch alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ab. Die meisten Tarife setzen einen konkreten Rechtsschutzfall voraus – also ein bestimmtes Ereignis, das den Versicherungsfall auslöst, etwa eine Kündigung oder eine Abmahnung. Manche Tarife schließen bestimmte Bereiche aus oder setzen Selbstbeteiligungen an. Prüfen Sie daher den genauen Leistungsumfang Ihres Vertrags – idealerweise bevor ein Streitfall entsteht.
Die Deckungsanfrage
Im Streitfall sollten Sie frühzeitig eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen. Dies sollte möglichst vor der Beauftragung eines Anwalts geschehen, um späteren Diskussionen über die Kostenübernahme vorzubeugen.
Fazit
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich – wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wird und der richtige Tarif gewählt wurde. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen, bevor ein Konflikt entsteht.
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